Pipedream O-Ring Gag – offener Ringknebel für kontrollierte Rollenspiele
Der Pipedream O-Ring Gag nutzt statt eines geschlossenen Ballknebels einen offenen Ring. Dadurch bleibt der Mundbereich teilweise offen, während der Knebel dennoch ein deutliches Element für Bondage- und Rollenspiele setzt.
Die wichtigsten Eigenschaften
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O-Ring-Design: offener Mundbereich
- Für BDSM- und Rollenspiele
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Verstellbare Fixierung: anpassbar an die Kopfgröße
- Alternative zum klassischen Ballknebel
Produktdetails
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Marke: Pipedream
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Produkttyp: Ringknebel / O-Ring Gag
Für wen eignet sich dieses Produkt?
Geeignet für erfahrene Paare, die einen offenen Ringknebel gegenüber einem geschlossenen Ballknebel bevorzugen.
Wichtiger Sicherheitshinweis
Knebel niemals bei Atemproblemen, verstopfter Nase, Übelkeit oder eingeschränkter Kommunikation verwenden. Eine eindeutige nonverbale Abbruchmöglichkeit vereinbaren und die gefesselte Person niemals unbeaufsichtigt lassen.
Anwendung & Pflege
Mit niedriger Intensität und ausreichend geeignetem Gleitmittel beginnen. Nach der Verwendung gemäß Herstellerangaben reinigen und vollständig trocknen lassen. Ladeanschlüsse, Fernbedienungen und elektrische Kontakte trocken halten.
Herstellerangaben & Produktsicherheit
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Marke / Hersteller: Pipedream Products
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Kundenservice: CustomerService@pipedreamproducts.com
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Telefon: +1 800 421 5030
Sicherheitshinweise: Produkt vor jeder Anwendung auf sichtbare Beschädigungen prüfen. Für anale Anwendung immer ausreichend geeignetes Gleitmittel verwenden und langsam vorgehen. Anal eingeführte Produkte nur verwenden, wenn eine sichere Basis, ein Griff oder ein außerhalb des Körpers verbleibender Bereich vorhanden ist. Elektrische Produkte nur entsprechend der beiliegenden Herstelleranleitung laden, betreiben und reinigen. Bei Schmerzen, Taubheitsgefühl, ungewöhnlicher Wärmeentwicklung oder Funktionsstörungen die Anwendung sofort beenden.
GPSR-Hinweis: Die konkrete EU-Verantwortlichenkennzeichnung des jeweiligen Artikels wird später anhand Verpackung bzw. Lieferantenunterlagen vervollständigt, sofern sie nicht eindeutig öffentlich belegbar ist.