Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Sie sind einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das betreffende Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Rückgabe von Elektroaltgeräten
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können insbesondere bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben werden.
Informationen zu den in Ihrer Nähe verfügbaren Sammel- und Rückgabestellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Batterien und Akkus in Elektrogeräten
Enthält ein Elektro- oder Elektronikgerät Batterien oder Akkus, die vom Endnutzer ohne Zerstörung des Altgerätes entnommen werden können, sind diese grundsätzlich vor der Abgabe des Altgerätes zu entnehmen und einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Fest im Gerät verbaute Batterien oder Akkus müssen nicht gewaltsam entfernt werden. Das vollständige Altgerät kann einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle zugeführt werden.
Personenbezogene Daten auf Altgeräten
Bitte beachten Sie, dass sich auf zu entsorgenden Elektro- oder Elektronikgeräten personenbezogene Daten befinden können. Für die Löschung personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät sind Sie als Endnutzer selbst verantwortlich.
Abfallvermeidung und Wiederverwendung
Bitte prüfen Sie vor der Entsorgung eines Elektrogerätes, ob eine Reparatur, Weiterverwendung oder Weitergabe noch möglich ist. Durch eine möglichst lange Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten können Abfälle vermieden und Ressourcen geschont werden.
Hinweis zu unserer Rücknahmepflicht
Mr. & Mrs. Love ist ein reiner Onlinehändler und verfügt über weniger als 400 m² Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte. Eine gesetzliche Rücknahmepflicht als Vertreiber nach der flächenbezogenen Rücknahmeregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes besteht daher für uns derzeit nicht.
Unabhängig davon können Elektroaltgeräte über die hierfür vorgesehenen kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen einer ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung zugeführt werden.
Stand: 13. August 2026